BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr | Pressemeldungen
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Beschmieren von Stromverteilerkästen kann teuer werden
Die Ordnungsabteilung der Stadt möchte aus aktuellem Anlass auf den § 2 Absatz 5 der Stadtordnung (Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halberstadt) hinweisen. Darin heißt es, dass das unbefugte Bemalen, Besprühen, Bekleben und Beschreiben aller Flächen wie Gebäude, die vom öffentlichen Verkehrsraum oder Anlagen aus sichtbar sind, verboten ist. Gemeint sind damit unter anderem Einfriedungen, Mauern, Denkmäler, Tore, Brücken, Straßen, Verteilerkästen, Bäume, Lichtmasten oder Leitungsmasten, gleich welcher Größe.
Das unbefugte Bemalen, Besprühen, Bekleben und Beschriften der benannten Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach Art und Umfang mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.