Mitarbeiter Stadtverwaltung 06
Der Inhaber dieses Ausweises ist als Verwaltungsvollzugsbeamter für das Gebiet der Stadt Halberstadt gemäß § 49 SOG in Verbindung mit der Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung (VollzBeaVO) für den Vollzug nachfolgenden Aufgaben gemäß § 1 (2) VollzBeaVO bestellt.
In seine Zuständigkeit fallen folgende Aufgaben:
1. Gefahrenabwehraufgaben nach § 89 (2) SOG LSA
2. Überwachung von Satzungen der Stadt Halberstadt
3. Straßengesetz LSA (§20) + § 9 SOG LSA.
4. Überwachung ruhender, fließender Verkehr § 16 (1) u. (2) ZustVO SOG LSA
Er hat gemäß § 4 VollzBeaVO neben den allgemeinen Befugnissen der Verwaltungsbehörden nach § 13 SOG LSA auch die Befugnis:
- Identitätsfeststellung - § 20 (1), (3) und (7) SOG
- Platzverweisung - § 36 SOG
- Sicherstellen von Sachen - § 45 SOG