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Mitarbeiterin Stadtverwaltung 05

Die Inhaberin dieses Ausweises ist als Verwaltungsvollzugsbeamtin für das Gebiet der Stadt Halberstadt gemäß § 49 SOG in Verbindung mit der Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung (VollzBeaVO) für den Vollzug nachfolgenden Aufgaben gemäß § 1 (2) VollzBeaVO bestellt.

In Ihren Zuständigkeitsbereich fallen folgende Aufgaben:

1.     Gefahrenabwehraufgaben nach § 89 (2) SOG LSA
2.     Überwachung von Satzungen der Stadt Halberstadt
3.     Straßengesetz LSA (§20) + § 9 SOG LSA.
4.     Überwachung ruhender, fließender Verkehr § 16 (1) u. (2) ZustVO SOG LSA

Sie hat gemäß § 4 VollzBeaVO neben den allgemeinen Befugnissen der Verwaltungsbehörden nach § 13 SOG LSA auch die Befugnis:

  • Identitätsfeststellung - § 20 (1), (3) und (7) SOG
  • Platzverweisung - § 36 SOG
  • Sicherstellen von Sachen - § 45 SOG

© Jeannette Schroeder E-Mail

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