Aktuelles

weitere Aktuelle Meldungen

BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Kleiner Ratgeber zum Thema

Fundsachen

Fundsachenportal der Stadt Halberstadt

Was ist eine Fundsache?

Eine Fundsache ist eine verlorene Sache, an der das Eigentum durch den Eigentümer bzw. Verlierer nicht aufgegeben wurde.

Das heißt, der Eigentümer oder Verlierer hat noch Interessen an der Rückgabe der Sache. Ist der Eigentümer oder Verlierer nicht bekannt, dann ist von einer Fundsache auszugehen, wenn die Art und der Zustand der gefundenen Sache die Vermutung zulassen, dass der Eigentümer oder Verlierer die Sache zurück haben möchte.

Keine Fundsachen sind Gegenstände, an denen offensichtlich das Eigentum aufgegeben wurde (z.B. Sperrmüll, Einkaufstüten mit Müll, stark beschädigte, verkehrsuntüchtige Fahrräder oder Fahrradrahmen usw.).

Das Fundbüro in Halberstadt

Das Fundbüro finden Sie:

Stadt Halberstadt
Fachbereich Bauen, Ordnung
Team Ordnung, Sicherheit
Frau Förster
Domplatz 49, Saalbau, 2. OG, Zimmer 217
38820 Halberstadt

Telefon: +49 3941 551320

Sie haben etwas in Halberstadt gefunden!

Ihre Pflichten

Jeder Fund muss unverzüglich der Stadt Halberstadt (Fundbüro) angezeigt oder die Fundsache im Fundbüro abgegeben werden.

Die Anzeige kann nur unterbleiben, wenn der Finder die Fundsache dem Verlierer oder Eigentümer direkt aushändigen kann oder die Fundsache einen Wert von 10 Euro nicht übersteigt.

Die Fundanzeige hat alle Umstände zu enthalten, die für die Ermittlung des Eigentümers oder Verlierers erheblich sein könnten. Das ist insbesondere das Datum, die Uhrzeit und der Ort des Fundes, eine genaue Beschreibung des Fundgegenstandes und Identifizierungsmerkmale der Fundsache (z.B. Rahmennummern von Fahrrädern, mögliche Bank- oder Kundenkarten mit Namen usw.).

Ihre Rechte

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes der Fundsache bis zu einem Wert von 500,- Euro, vom Mehrwert 3 % (§ 971 BGB). Für Tiere sind 3 % des Wertes des Tieres anzuschlagen. Hat die Fundsache nur für den Eigentümer oder Verlierer einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzulegen. Der Finder kann auf den Finderlohn verzichten.

Der Finderlohn wird zwischen dem Finder und dem Eigentümer oder Verlierer privatrechtlich geregelt. Der Anspruch des Finders auf Finderlohn besteht ausschließlich gegenüber dem Eigentümer oder Verlierer der Fundsache. Wird durch den Finder die Fundanzeige unterlassen oder wesentliche Umstände des Fundes verheimlicht, so kann dass zum Verlust des Anspruchs auf Finderlohn führen.

Meldet der Verlierer oder Eigentümer seinen Anspruch auf die Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes an, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB).

Sie haben etwas verloren!

Als Eigentümer oder Verlierer einer Fundsache haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Rückgabeanspruch im Fundbüro anzumelden. Nach dieser Frist können alle nicht abgeholten, verwertbaren Fundsachen öffentlich versteigert werden. Nicht verwertbare Fundsachen werden vernichtet. Ein eventueller Erlös aus der Versteigerung tritt an die Stelle der Sache.

Ist meine verlorene Sache im Fundbüro?

Um festzustellen, ob meine verlorene Sache gefunden wurde, ist eine telefonische Anfrage möglich. Bei dieser Anfrage sind eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache, möglicher Zeitpunkt des Verlustes usw. anzugeben. Sollte eine im Fundbüro bekannte Fundsache mit der Beschreibung übereinstimmen, ist eine genaue Identifizierung der Fundsache im Fundbüro notwendig. Dazu müssten Sie das Fundbüro aufsuchen.

Sie haben auch die Möglichkeit, gleich - ohne vorheriges Telefonat - im Fundbüro vorzusprechen, um sich nach Ihrer verlorenen Sache zu erkundigen.

Bitte beachten Sie, dass es je nach Einzelfall mehrere Tage dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird. Es ist demnach sinnvoll, zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfrage nach einer Fundsache zu stellen, sollte bei einer ersten Anfrage kurz nach dem Verlust die verlorene Sache noch nicht gefunden worden sein.                 

Wie bekomme ich meine verlorene Sache zurück?

Zur genauen Identifizierung Ihrer Fundsache bringen Sie bitte, soweit vorhanden, Unterlagen oder Zubehör mit ins Fundbüro (z.B. Fahrradpass, PIN-Nummern bei Handys, Brillenpass usw.). Sind keine Unterlagen vorhanden, sollten möglichst genaue Beschreibungen der Fundsachen mit besonderen Merkmalen angegeben werden, um Ihren Herausgabeanspruch zu belegen.  

Zur Abholung der Fundsache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Können Sie die Fundsache nicht selber abholen, so hat der Vertreter sich auszuweisen und eine Vollmacht von Ihnen vorzulegen. Bei der Abholung der Fundsache berechnet das Fundbüro eine Gebühr für die entstandenen Aufwendungen. Die Gebühr ergibt sich aus der Länge des Aufbewahrungszeitraumes, dem Wert der Fundsache und möglichen besonderen Aufwendungen, mindestens jedoch 2,60 Euro.

Sollte der Finder einen Anspruch auf Finderlohn erhoben haben, erhalten Sie mit der Aushändigung der Fundsache die Anschrift des Finders um mit ihm den Finderlohn zu klären. Der Finder wird unter Angabe der Personalien des Eigentümers oder Verlierers von der Abholung des Fundes informiert.

Ich vermisse etwas -– woran sollte ich noch denken!

Sollte Sie den Verdacht haben, die verlorene Sache könnte gestohlen sein, dann empfiehlt es sich, eine entsprechende Anzeige bei der Polizei zu stellen. Ist für die abhanden gekommene Sache eine Versicherung abgeschlossen, muss auch diese über den Verlust informiert werden.

EC-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen um Missbrauch zu vermeiden (Sperr-Notruf - 116116).

Bei manchen Fundsachen muss noch ein Dritter über den Verlust informiert werden (z.B. bei Generalschlüssel, Chipkarten).

Wie schnell benötige ich Ersatzpapiere. Die Ausstellung von Ersatzdokumenten kann unter Umständen einige Zeit dauern.

Bitte beachten Sie! Für geplante Urlaubsreisen sind Papiere häufig zwingend notwendig. Zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ist das Mitführen eines gültigen Führerscheins und der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben.

Ihr Fundbüro

Zurück