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In den Wöhren - 2. Bauabschnitt

In den Wöhren ©Stadt Halberstadt

Die Stadt Halberstadt plant, das Baugebiet „In den Wöhren“ im OT Emersleben gemeinsam mit den HALBERSTADTWERKEN und der Abwassergesellschaft Halberstadt in einem 2. Bauabschnitt um die Planstraßen 2 und 4 zu erweitern.

Das Gebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Emersleben einem Vorort von Halberstadt unweit vom Industriegebiet Ost.

Es ist nördlich über die K 1319 – Gartenstraße und westlich über die K 1319 – Bruchweg und den Stadtweg erschlossen.

Die Rechtsgrundlage für die Erschließung stellt der seit 1999 geltende B-Plan dar.

Das zu erschließende Gesamtbebauungsgebiet wurde in 2 Bauabschnitte unterteilt.

Der 1. Bauabschnitt (Planstraßen 1 und 3) wurden bereits in Jahr 2000 ausgebaut.

Der jetzige 2. Bauabschnitt beinhaltet den grundhaften Ausbau:

  • der Planstraßen 2 vom Anschluss Planstraße 1 bis Planstraße 4 parallel zur Planstraße 3 und
  • Planstraße 4 (Verlängerung des Stadtweges) vom Ende des 1. Bauabschnittes bis Planstraße 2

Mit dem 2. Bauabschnitt werden weitere 16 Baugrundstücke mit insgesamt 12.689 m² Fläche für die Bebauung mit Einfamilienhäusern erschlossen.

Die Grundstücksgrößen variieren von 592–1035 m².

Die Grundstücksvermessung durch das Verm.-büro Wiese aus Halberstadt ist bereits erfolgt.

Die Baugrunduntersuchung erfolgte durch das Ingenieurbüro Dipl- Ing. Andreas Peter aus Quedlinburg.

Bei der Gemeinschaftsmaßnahme ist die Stadt Halberstadt zuständig für den Straßenausbau, die Regenentwässerung der Verkehrsanlage, die LED Straßenbeleuchtung und die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen. Hinzu kommen die Erdarbeiten für die Telekommunikationserschließung.

Für die HALBERSTADTWERKE sind Leistungen im Strom- und Trinkwassernetz zu erbringen. Aufgrund des aktuellen Trends zur Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt keine Erweiterung des Gasversorgungsnetzes. Die Abwassergesellschaft Halberstadt plant, 280 m Schmutzwasserkanal neu zu verlegen.

Die 2 Planstraßen sind analog dem 1. Bauabschnitt als Wohnstraße, Mischverkehrsfläche im Endausbau mit Betonsteinpflaster geplant.

Für die Planung einschließlich Bauüberwachung ist das Büro Morszeck+Partner Ingenieure GmBH verantwortlich.

Die Fahrbahnbreite für die Planstraße 2 beträgt 4,80 m, was einem Begegnungsfall Pkw/Pkw zulässt. Die Straße ist am höherliegenden Rand durch Rundbord und am tieferliegenden Rand außer den Zufahrten zum Schutz der angeordneten Mulden- Rigolen Versickerung in einer Breite von 2,0 m durch Hochbord eingefasst.

Für die Planstraße 4 wurde wegen des auch vorhandenen landwirtschaftlichen Verkehrs eine Fahrbahnbreite von 5,50 m gewählt. Diese gestattet die Begegnung von Lkw/Pkw. Auch hier erfolgt die Einfassung des höherliegenden Fahrbahnrandes durch Rundbord und des tieferliegenden Randes durch Hochbord an die sich ebenfalls zum Acker hin eine Mulden-Rigolen Anlage in einer Breite von 1,80 m anschließt. Die Abgrenzung nach Süden zum Acker bildet dann ein 1,30 m breiter Grünstreifen.

Die beiden Wohnstraßen werden entprechend ihrer Entwurfssituation die Belastungsklasse 0,3 zugeordnet.

Wie im 1. BA erfolgt laut B-Plan die Regenwasserbeseitigung im Gebiet über dezentrale Versickerungsanlagen, da keine anderweitige RW-Vorflut zur Verfügung steht. Dies gilt für die öffentlichen Bereiche als auch für die Baugrundstücke.

Das Mulden-Rigolen System besteht aus der tiefen begrünten Versickerungsmulde und der darunterliegenden Kiesrigole mit Versickerungsrohr DN 200. Das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn wird in kurzen Abständen über Sickermuldenabläufe in die Mulde abgeleitet.

Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser ist auf den Grundstücken zu verbrauchen oder zu versickern. Die vom Eigentümer gewählte Lösung bedarf einer eigenen wasserrechtlichen Erlaubnis.

Es ist geplant die Baumaßnahme in 2 Ausbaustufe abzuwickeln.

Am 03.06.2024 erfolgt der Spatenstich für den 2. Bauabschnitt des neuen Bebauungsgebietes „In den Wöhren“ 1. Ausbaustufe. Die 1. Ausbaustufe beinhaltet die Herrichtung des unterirdischen Leitungsraumes sowie die mineralische Herstellung des Oberbaues. Der Einbau der Borde und Rigolenmulden sowie Pflasterarbeiten eischließlich Begrünung und vollständige Herstellung der Straßenbeleuchtung soll erst in einer 2. Ausbaustufe nach 50 % Vermarktung der Grundstücke bzw. 2 Jahren erfolgen.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für die 1. Ausbaustufe führt die Firma Rudolf Feickert GmbH aus Ermsleben aus. Die Straßenbeleuchtung wird durch der Stala abgesichert.

Die Höhe des Kaufpreises wird in der Stadtratssitzung am 05.09.2024 festgelegt.

Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Liegenschaftsabteilung der Stadt Halberstadt.

Vorbestellungen sind bei der Liegenschaftsabteilung der Stadt Halberstadt, Herrn Kerl möglich.

Fon: 03941 551242 
Email: kerl@halberstadt.de  

Symbol Beschreibung Größe
Parzellierungsplan
0.2 MB
Lageplan
0.7 MB
Planstraße 2
0.3 MB
Planstraße 4
0.4 MB

© Jeannette Schroeder E-Mail

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