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Einführung einer Tempo-30-Zone

Zur Verkehrsberuhigung sowie zur Erhöhung der Wohnqualität wird in der Wohnsiedlung Eitzstraße und Herbingstraße eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Mit der Einführung dieser Zone gilt im Kreuzungsbereich Herbingstraße und Eitzstraße die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links".

Die Maßnahme gilt ab der Aufstellung der Beschilderung.

© Jeannette Schroeder E-Mail

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