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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Erweiterte Fördermöglichkeiten der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten von Bürgschaftsbanken (BB) und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) verbessert, um damit die Folgen der Wirtschaftskrise für den Mittelstand abzufedern.

Nach den hierzu bereits im Laufe des Jahres 2009 erfolgten Verbesserungen:

Bürgschaftsobergrenze auf zwei Millionen Euro verdoppelt,

Obergrenze Bürgschaft ohne Bank auf 200.000 Euro erhöht,

Möglichen Höchstanteil verbürgter Betriebsmittelkredite von 50% am Gesamtbürgschaftsgeschäft genutzt,

MBG-Beteiligungen durch höhere Eigenrisikoübernahme wieder bis zu einer Millionen Euro ermöglicht. können nun, nachdem bei der EU-Kommission die Beschränkungen im Beihilferecht gefallen sind, die vollen Möglichkeiten des Konjunkturpaketes II für das Bürgschafts- und Beteiligungsgeschäft genutzt werden.

Das heißt im Einzelnen:
Die MBG kann wieder ohne erhöhtes Eigenrisiko stille Beteiligungen an Unternehmen bis zur Höhe von einer Million Euro eingehen.

Statt bisher 80 % kann die Bürgschaftsbank jetzt in begründeten Fällen sogar 90 % der Kreditsumme verbürgen. Hiermit soll vor allem gesunden Unternehmen geholfen werden, die bereits ihren Kontokorrentrahmen voll ausgeschöpft haben und z.B. durch gestiegene Auftragseingänge nach der abklingenden Krise kurzfristig eine Aufstockung benötigen. 

Noch schneller zu kleinen Krediten - Durch ein schlankes Verfahren kann die Bürgschaftsbank Bürgschaftsanfragen im Bereich kleiner Volumen noch schneller bearbeiten. Die Obergrenze des Finanzierungsvolumens beträgt hierbei 125.000 Euro. Bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen kann die Bearbeitung innerhalb von fünf Arbeitstagen bis zur Bürgschaftsbewilligung erfolgen.

Kontakt
Tel: (0391) 7 37 52-0 / Fax:-15, -35
info@bb-sachsen-anhalt.de
http://www.bb-sachsen-anhalt.de

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