Jugendschöffen - Vorschlaglisten liegen aus
In seiner Sitzung am 19.06.2008 bestätigte der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Harz alle Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffen. 116 Frauen und 69 Männer konnten dank der positiven Resonanz in der Bevölkerung in die Vorschlagslisten aufgenommen werden
Laut Gesetz werden die Vorschlagslisten eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.Die Vorschlagslisten liegen ab dem Dienstag. 24. Juni in folgenden Dienstgebäuden des Landkreises Harz aus
Bürgerservice Friedrich - Ebert - Straße 42 in Halberstadt
Bürgerservice Heiligengeiststraße 7 in Quedlinburg
Jugendamt Bahnhofsplatz 3 ( Zi. 224 ) in Wernigerode
Die Einsichtnahme kann zu den üblichen Sprechzeiten erfolgen. Nach Ablauf der Frist werden die Vorschlagslisten den zuständigen Amtsgerichten überge-ben. Dort erfolgt im September/Oktober die Wahl der Jugendschöffen. Der Landkreis dankt allen Bewerbern herzlich für ihre Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen.