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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr | Pressemeldungen

Öffnungszeiten und Sondergenehmigung für Friedhof

Auf Grund der Jahreszeit wird das Friedhofsgelände ab 1. Oktober 2007 bereits ab 19.00 Uhr für die Besucher geschlossen sein. In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung auf eine wichtige Änderung in der Friedhofssatzung hin. Eine Sondergenehmigung zum Befahren des Friedhofes mit einem PKW wird nur noch
erteilt, wenn ein Schwerbehinderten-Ausweis oder ein ärztliches Attest über die Einschränkung der Gehfähigkeit vorliegt.

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