Aktuelles

weitere Aktuelle Meldungen

BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Einwohnerfragestunde

Viele Städte und Gemeinden haben sich nach der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes entschieden, in den Sitzungen des Stadtrates oder der Bezirksvertretung sogenannte Einwohnerfragestunden abzuhalten. 

In den Einwohnerfragestunden können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen aktiv an den Ratssitzungen beteiligen. So soll Bürgerbeteiligung gefördert werden. Dazu werden die Fragestunden für Einwohner bzw. Einwohnerinnen in die Tagesordnungen aufgenommen und die demokratische Möglichkeit geschaffen, durch Fragen bei Angelegenheiten der Stadt politisch mitzuwirken.

Die Fragen können an die Politik oder die Verwaltung gerichtet werden.

Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten der Gemeinde  handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Ebenso dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen. Desweiteren dürfen die Fragen keine Themen zum Inhalt haben, die in der jeweiligen Ratsitzung auf der Tagesordnung stehen.

In der öffentlichen Sitzung sind der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller eins bis zwei Ergänzungsfragen erlaubt, die in der Ratssitzung ohne vorherige Bekanntgabe gestellt werden können.

Ist eine Beantwortung in der Sitzung nicht möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden oder teilweise auch verlangt werden. Auch wer am Sitzungstag verhindert ist, erhält eine schriftliche Antwort.

Auch Parteigruppierungen, die bei der Wahl kein Mandat erhielten, nutzen die Einwohnerfragestunde zur politischen Mitgestaltung. Ebenso kann Ratsmitgliedern dieses Recht bei persönlicher Betroffenheit gewährt werden. 

Die Fragen können auch vorher schriftlich eingereicht werden. 

Ansprechpartner:

Karola Alphèus
03941/ 55 1004
alpheus@halberstadt.de

 

Zurück