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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Jugendparlament - Satzung

vom 11.11.2004

§1 Arbeitsweise und Zielsetzung

  1. Das Jugendparlament vertritt die Interessen Jugendlicher gegenüber der Stadt Pfaffenhofen und berät den Stadtrat bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen.
  2. Das Jugendparlament setzt sich u.a. das Ziel, die bereits vorhandenen Strukturen der Jugendarbeit zu vernetzten.
  3. Das Jugendparlament leitet ihre im Protokoll festgehaltenen Beschlüsse ohne Verzögerung an den Stadtrat bzw. die Ausschüsse weiter.
  4. Das Jugendparlament gibt sich eine Geschäftsordnung zum Sitzungsverlauf.

§2 Zusammensetzung

  1. Das Jugendparlament setzt sich zusammen aus 15 Mitgliedern
  2. In das Jugendparlament können Jugendliche in einem Alter zwischen 14 und 21 Jahren gewählt werden.
  3. Die Mitglieder des Jugendparlamentes müssen im Stadtgebiet Pfaffenhofen wohnhaft sein oder eine Pfaffenhofener Schule besuchen oder in Pfaffenhofen eine Ausbildung absolviert. Überschreitet ein Mitglied während einer Legislaturperiode das 22. Lebensjahr, bleibt es bis zur nächsten Wahl Mitglied des Jugendparlamentes.
  4. Tritt ein Mitglied während einer Legislaturperiode zurück, muss es einen Antrag auf Entlassung stellen.
  5. Das Jugendparlament wählt in der ersten Sitzung aus seiner Mitte drei Vorsitzende, eine/n Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in. Die drei Vorsitzenden übernehmen das Amt des ersten Vorsitzenden abwechselnd für je 8 Monate. Ansonsten bekleiden sie das Amt der Stellvertreter. Die drei Vorsitzenden übernehmen, nach dem in 7. genannten Prinzip auch die Aufgabe der Sprecher, der Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit und die Verwaltung der Finanzen.
  6. Die drei Vorsitzenden, der/die Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in werden mit der Mehrheit der Mitglieder in getrennten Wahlgängen, aus ihrer Mitte gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten für ein Amt im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los. Jede Person kann nur ein Amt übernehmen.
  7. Anwesenheit an den Sitzungen ist Pflicht, ein Fehlen ist nur durch triftige Gründe zu entschuldigen.

§3 Wahl

  1. Die Wahl zum Jugendparlament findet alle 2 Jahre statt.
  2. Wählen darf, wer seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Pfaffenhofen hat, oder eine Pfaffenhofener Schule besucht, und sich vorher ins Wahlregister
  3. hat aufnehmen lassen und zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet und das 23. noch nicht erreicht hat.
  4. Die Wahl erfolgt im Wahllokal und erstreckt sich über den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden.
  5. Die 15 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Wenn bei der Besetzung des 15. Mandats Gleichheit der Stimmen vorliegt, sind die Kandidaten mit den jeweils gleichen Stimmen gewählt. Die Anzahl der Mandate erhöht sich dementsprechend.
  6. Jede/r Wahlberechtigte kann 15 Stimmen vergeben, wobei jedem/jeder Kandidaten/Kandidatin nur eine Stimme gegeben werden kann.
  7. In das Jugendparlament können höchstens 5 auswärtige Schüler gewählt werden.

Katalog zur Zusammenarbeit mit dem Stadtrat

Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 17.9.1998

Anträge des Jugendparlamentes werden über den Bürgermeister dem Stadtrat vorgelegt. Zwei Vertreter/innen des Jugendparlamentes kann Gelegenheit gegeben werden, den jeweiligen Antrag in der Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu begründen. Der Bürgermeister informiert den Vorsitzenden über alle öffentlich zu behandelnden Punkte in Ausschüssen und Stadtrat, die die Jugendlichen der Stadt Pfaffenhofen betreffen. Die Information geschieht sofort nach Fertigstellung der Ladung und geht dem Vorsitzenden vor der jeweiligen Sitzung zu. Die Mitglieder des Jugendparlamentes sind berechtigt, bei den jeweils zuständigen Amts- und Abteilungsleitern Informationen über Punkte einzuholen, mit denen sich das Jugendparlament befassen will. Das Jugendparlament kann zu allen Punkten eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die vom Sitzungsleiter der Ausschuss- bzw. Stadtratssitzungen diesen vorgetragen wird. Der Stadtrat bzw. Ausschuss setzt sich mit der Stellungnahme des Jugendparlamentes im Zuge der Beschlussfassung auseinander. Das Jugendparlament bekommt von der Stadt Pfaffenhofen einen eigenen Etat zur Verfügung gestellt, den es in eigener Verantwortung verwaltet. Die Verwendung der Gelder wird jährlich nachgewiesen. Mit diesem Etat finanziert das Jugendparlament seine Projekte und deckt die Kosten seines laufenden Geschäftsbetriebes. Darüber hinaus erforderliche Geldmittel beantragt es im Einzelfall bei der Stadt Pfaffenhofen. Die Stadt Pfaffenhofen stellt dem Jugendparlament geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung zur Verfügung.

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