Aktuelles
Der 8. April 1945 und die Nachkriegszeit in Halberstadt aus der Sicht der Familie Heine
Veranstaltung zum Internationalen Tag der Provenienzforschung am 8. April 2026
Berechtigung Verwaltungsvollzugsbeamte
Der Inhaber dieses Ausweises ist als Verwaltungsvollzugsbeamter für das Gebiet der Stadt Halberstadt gemäß § 49 SOG in Verbindung mit der Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung (VollzBeaVO) bestellt.
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen folgende Aufgaben:
- Obdachlosenunterbringung - § 1 (1) Ziff. 22 VollzBeaVO
sowie der Vollzug nachfolgender Aufgaben gemäß § 1 (2) VollzBeaVO:
1. Gefahrenabwehraufgaben nach § 89 (2) SOG LSA
Er hat gemäß § 4 VollzBeaVO neben den allgemeinen Befugnissen der Verwaltungsbehörden nach § 13 SOG LSA auch die Befugnis:
- Identitätsfeststellung - § 20 (1), (3) und (7) SOG LSA
- Platzverweisung - § 36 SOG LSA
- Durchsuchen von Sachen - § 42 (1) SOG LSA
- Betreten und Durchsuchung von Wohnungen - § 43 (2) SOG LSA
- Sicherstellen von Sachen - § 45 SOG LSA
- Anwendung von Zwangsmitteln - §§ 53 – 55 SOG LSA