Mitarbeiter Stadtverwaltung 04
Der Inhaber dieses Ausweises ist als Verwaltungsvollzugsbeamter für das Gebiet der Stadt Halberstadt gemäß § 49 SOG in Verbindung mit der Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung (VollzBeaVO) bestellt.
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen folgende Aufgaben:
- Obdachlosenunterbringung - § 1 (1) Ziff. 22 VollzBeaVO
sowie der Vollzug nachfolgender Aufgaben gemäß § 1 (2) VollzBeaVO:
1. Gefahrenabwehraufgaben nach § 89 (2) SOG LSA
Er hat gemäß § 4 VollzBeaVO neben den allgemeinen Befugnissen der Verwaltungsbehörden nach § 13 SOG LSA auch die Befugnis:
- Identitätsfeststellung - § 20 (1), (3) und (7) SOG LSA
- Platzverweisung - § 36 SOG LSA
- Durchsuchen von Sachen - § 42 (1) SOG LSA
- Betreten und Durchsuchung von Wohnungen - § 43 (2) SOG LSA
- Sicherstellen von Sachen - § 45 SOG LSA
- Anwendung von Zwangsmitteln - §§ 53 – 55 SOG LSA