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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr | städtisches Museum

Die Bestände des Archivs und ihre Nutzung

[(c): Städtisches Museum Halberstadt]
[(c): Städtisches Museum Halberstadt]

Eine Benutzung des Archivguts ist im Lesesaal des Stadtarchivs zu den Öffnungszeiten möglich.

Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Stadt Halberstadt zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzerordnung zu beachten. Beim erstmaligen Besuch ist ein Benutzungsantrag zu stellen, der vom Archiv genehmigt werden muss. Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Lesesaal durch den Benutzer bestellt werden. Eine Ausleihe ist aufgrund des einmaligen Charakters der Unterlagen nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Sollte der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet sein, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist. Zu beachten ist, dass von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten, die wesentlich auf der Benutzung von Quellen des Archivs beruhen, ein Belegexemplar abzuliefern ist.

Recherche

Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Auftrag wissenschaftliche Recherchen durch unsere Mitarbeiter auszulösen. Abhängig vom Aufwand sind die Recherchen entgeltpflichtig, insbesondere wenn sie im nichtöffentlichen Interesse erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der Gebührensatzung.

Gebühren

Reproduktionen können kostenpflichtig über das Archiv angefertigt werden. Die Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Halberstadt sind zu beachten. Die Herstellung von Reproduktionen bedarf der Zustimmung des Archivs. Sind die Reproduktionen für eine Veröffentlichung bestimmt, ist vor der Produktion eine Genehmigung durch das Archiv erforderlich. Als Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte gelten zum Beispiel Nachdrucke, bildhafte Wiedergabe, Verfilmung oder Digitalisierung und das Verbreiten mittels Buch, Zeitung, Zeitschrift, Film, Internet sowie anderer Medien. Wird die Zustimmung erteilt, ist die vollzogene Veröffentlichung mittels eines Belegexemplars unter Angabe der Auflagenstärke dem Archiv anzuzeigen.

Benutzungsantrag und Verpflichtungserklärung und Gebührenordnung zum download

Wenn Sie im Stadtarchiv arbeiten möchten, sind der Benutzungsantrag und eine Verpflichtungserklärung auszufüllen. Wir stellen Sie Ihnen am Ende der Seite als download im vorab zur Verfügung. Natürlich können Sie diese auch direkt bei Ihrer Nutzung im Stadtarchiv erhalten und ausfüllen.

Auch die Gebührenordnung können Sie sich am Ende der Seite herunterladen.


Bestände

Urkunden aus der Zeit vom 11. Jahrhundert bis in die Gegenwart

Sammlung historischer Siegel aus dem 13. - 17. Jahrhundert

Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und historische Ratsprotokolle aus allen Jahrhunderten der Stadtgeschichte

Verwaltung- und Behördenakten bis 1945:

Kämmereirechnungen, Armenkasse, Hospitalrechnungen und Stiftungen, Magistrat, Bürgermeister als Ortspolizeibehörde, Stadtbauamt, Schulaktenbestand

Verwaltung und Behörden ab 1945:

Rat der Stadt, Personalakten

Bestände eingemeindeter bzw. kreisangehöriger Ortschaften

Bestände der Wirtschaft (einschl. LPG, PGH usw.) und spezifische Betriebe

Sonstige Bestände:

Stadtbibliothek, Nachlässe, Kirchenbücher, Häuserlisten, Standesamt, Vereine, Nationale Front

Sammlungen, z. B. Zeitungen, Karten, Pläne und Risse, Dokumente, wiss. Arbeiten zur Stadtgeschichte

Symbol Beschreibung Größe
verpflichtungserklaerung_archiv.dot.pdf
0.3 MB
Gebührenordnung Stadtarchiv Halberstadt
67 KB
Benutzerantrag Stadtarchiv Halberstadt
0.3 MB

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